Therapie

Es werden zunächst bis zu drei Sprechstunden und ggf. bis zu vier Probesitzungen vereinbart. Während der sog. probatorischen Phase erhalten Sie auch Fragebögen, die Sie zuhause bearbeiten und ich führe ein sog. „diagnostisches Interview“ durch. Wenn eine Therapie begonnen werden soll, wird außerdem ein „Konsiliarbericht“ von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt benötigt. Eine Psychotherapie als Kassenleistung muss klinisch indiziert sein, das heißt während der Probesitzungen und der Diagnostik muss eine klinisch relevante Symptomatik, also eine Erkrankung festgestellt werden.

Soll eine Therapie begonnen werden, wird ein Antrag bei Ihrer Krankenkasse oder Beihilfe gestellt. In der Regel findet eine Sitzung pro Woche statt, gegen Ende der Therapie in größeren Abständen, bis zu mehreren Monaten. 

Ich empfehle, einen Ordner oder ein Heft zu führen, in dem Sie sich Notizen machen können und vor allem Fragen und Gedanken niederschreiben, die Sie in die folgende Sitzung mitbringen können. Es ist in der Verhaltenstherapie außerdem üblich, dass Sie immer wieder auch Übungen zu Hause absolvieren und Ihre Beobachtungen und Ergebnisse notieren. Insbesondere bei Angst- und Zwangsstörungen wird es so sein, dass Termine auch außerhalb der Praxis stattfinden und ich, nach ausführlicher Vorbereitung, mit Ihnen gemeinsam Angst auslösende Situationen aufsuche und mit Ihnen übe. Dieses Verfahren nennt sich „Exposition“ oder „Exposition mit Reaktionsverhinderung“.

Zu Beginn und am Ende der Behandlung erhalten Ihr/e überweisende Ärztin/ Arzt einen Bericht von mir.




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